Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Kaiserdom Specialitäten Brauerei GmbH Bamberg – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihrem Geschäftspartner – nachstehend „Kunde“ genannt -, soweit keine anderslautende schriftliche Individualvereinbarung vorliegt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn diese der Brauerei bekannt sind.
Nebenabreden und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen und des Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Bestellung / Lieferung

Um eine rechtzeitige Belieferung sicherstellen zu können, erbittet die Brauerei Bestellungen zur Auslieferung im Inland möglichst 2 Tage vor der gewünschten Absendung bis 14:00 Uhr. Die Auftragsannahme erfolgt hinsichtlich Menge, Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.
Der Versand der Ware erfolgt, soweit er nicht durch brauereieigene Fahrzeuge oder durch von der Brauerei beauftragte Firmen oder Speditionen gemäß der Toureneinteilung der Brauerei vorgenommen wird, auf Gefahr des Kunden ab Ab-schluss des Ladevorgangs in der Brauerei. Teillieferungen sind zulässig.

3. Qualität

Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Die Haltbarkeit des Bieres hängt von der Art und Dauer seiner Lagerung und der Pflege durch den Kunden ab. Bier ist frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt zu lagern. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 7-8°C. Beim Anstich soll stets das älteste Fass genommen werden.

4. Mängelhaftung

Eine etwaige Beanstandung der Qualität, der gelieferten Menge oder einer Falschlieferung ist vom Kunden unverzüglich der Brauerei gegenüber schriftlich zu rügen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen geltend zu machen. Andernfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei Ersatz in mangelfreier Ware liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche und Rechte insbesondere zur Kaufpreiszurückhaltung, sind ausdrücklich ausgeschlossen: das gilt nicht bei Vorsatz und im Falle der Produkthaftung.
Der eichamtlich festgestellte Fassinhalt ist für Brauerei und Kunde verbindlich. Bei einem Verkauf ab Werk platziert die Brauerei die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers (Halter des Kfz-Fahrzeuges) nach Weisung des Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt auch die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer – oder seinem Erfüllungsgehilfen – durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch die Brauerei erfolgt nicht. Die Brauerei haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.
Wenn keinerlei Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung des Ladegutes in Form von sicherem Aufbau und/oder Plane, Latten, Zurrgurten, Getränkeaufbauten u. ä. durchgeführt werden können, wird das Fahrzeug nicht beladen. Eine Beladeverweigerung wird protokolliert.
Werden die Produkte seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert, haftet die Brauerei für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht.
Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Brauerei haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt.
Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens gleich welcher Art bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der eigenen Mitarbeiter der Brauerei, deren Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

5. Zahlung

 5.1 Preise

Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

 5.2 Fälligkeit

Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig.

 5.3 SEPA-Lastschriftverfahren

Die Frist für die vom Gläubiger beim Einzug von Forderungen im SEPA- Lastschriftverfahren vorzunehmende Vorabinformation (Pre-Notification) wird auf mindestens einen Tag reduziert. Die Vorabinformation erfolgt mit Rechnungsstellung. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Brauerei lautet: DE4ZZZ00000282556.

 5.4 Abrechnungsbestätigung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

 5.5 Verzug

Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Die Verzugszinsen liegen 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens betragen sie 5% jährlich. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 5.5 Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 5.6 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Sofern die der Brauerei zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert ihrer Forderung um mehr als 20 Prozent übersteigen, ist die Brauerei verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Brauerei.

6. Leergut

 6.1 Eigentum

Das zur Wiederverwendung bestimmte bzw. mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten) wird dem Kunden nur leihweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Bei Einheitsflaschen, Einheitskästen und Einheitspaletten ist Leergut gleicher Art, Menge und Güte zurückzugeben.

 6.2 Pfand

Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

 6.3 Rückgabe

Der Kunde ist verpflichtet, Mehrwegleergut unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand der Brauerei zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von ihr an den Kunden ausgelieferten Flaschenarten und -sorten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Die Brauerei ist nicht verpflichtet, Leergut anzunehmen, dessen Rückgabe der Kunde nicht schuldet. Sie ist berechtigt, Mehrrückgaben sowie beschädigtes oder stark verschmutztes Leergut dem Kunden abholbereit zur Verfügung zu stellen.
Leergut, das mit dem gelieferten Material nicht in Form, Farbe, Größe und Mündung übereinstimmt oder das beschädigt oder stark verschmutzt ist, gilt als nicht zurückgegeben.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.
Die mengen- und qualitätsmäßige Feststellung des zurückgegebenen Leergutes erfolgt durch Zählung und Prüfung im Betrieb der Brauerei. Verlorengegangenes oder stark beschädigtes Leergut muss vom Kunden in Höhe von 80% des Wiederbeschaffungspreises bezahlt werden (Abzug 20 % „Neu für Alt“).

 6.4 Leergutsätze

Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

7. Sonstiges

 7.1

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Die Brauerei behält sich das Recht vor, die Daten, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

 7.2

Die Vertragsbeziehungen zwischen der Brauerei und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenkaufs (CISG) ist ausgeschlossen.

 7.3

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus laufender Geschäftsverbindung ist Bamberg.

 7.4

Soweit gesetzlich zulässig, ist Bamberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 7.5

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Stand: September 2014

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